dsgvo für Websitebetreiber – Das EBook

dsgvo für Websitebetreiber – Das EBook

Eines der bedeutendsten Ereignisse der letzen Jahre im Leben eines Webmasters, war die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018. Seit dieser Zeit mussten sämtliche Unternehmen oder gewerbliche Webseiten-Betreiber ihr Internetauftritt den Richtlinien entsprechend umgestalten. Auch alle neu erstellten Projekte erfordern nun eine gültige Datenschutzerklärung. Hält sich jemand nicht an die Vorschriften, drohen saftige Bußgelder.

Eines der bedeutendsten Ereignisse der letzen Jahre im Leben eines Webmasters, war die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018. Seit dieser Zeit mussten sämtliche Unternehmen oder gewerbliche Webseiten-Betreiber ihr Internetauftritt den Richtlinien entsprechend umgestalten. Auch alle neu erstellten Projekte erfordern nun eine gültige Datenschutzerklärung. Hält sich jemand nicht an die Vorschriften, drohen saftige Bußgelder. Viele Unternehmen hatten schon die Klagewellen von Abmahnanwälten auf sich zukommen sehen. Zum Glück ist dieses Szenario im Großen und Ganzen ausgeblieben.

Dennoch sollte jeder, der vorhat ein Online Business zu betreiben darauf vorbereitet sein. Wenn Sie wissen möchten, wie man eine Datenschutzerklärung entsprechend der DSGVO erstellt, dann greifen Sie am besten zu dem Buch: „DSGVO für Website-Betreiber: Ihr Leitfaden für die sichere Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Aktualisiert inkl. Facebook-EuGH-Urteil“.

Daten zum E-Book:

Autoren: Christian Solmecke, Sibel Kocatepe
Verlag: Rheinwerk Computing; Auflage: 2 (27. Juli 2018)
Seitenzahl der gedruckten Ausgabe: 275 Seiten
ISBN-10: 3836267128
ISBN-13: 978-3836267120

Die aktuellste Auflage wurde um ein Facebook Urteil ergänzt, welches wichtige Auswirkungen auf die Betreiber von Fanpages haben kann.

Zum Buchinhalt – DSGVO für Websitebetreiber

Eine kurzes Wort zu den Autoren von DSGVO für Websitebetreiber – Das EBook. Rechtsanwalt Christian Solmecke und Volljuristin Sibel Kacatepe sind beide Experten für Datenschutz in Verbindung mit Internetrecht. Aus diesem Grund gilt ihr Werk als einer der anerkannten Leitfäden, um die Datenschutzerklärung DSGVO-konform zu gestalten.

Mit der DSGVO hat die EU einen knallharten Versuch unternommen den Bürgern die Kontrolle über ihre Daten zu verschaffen. Sie dürfen zum einen jederzeit vollständige Auskunft darüber erhalten, wo und welche ihrer Daten gespeichert sind. Zum anderen dürfen sie jederzeit eine vollständige Löschung dieser beantragen. Für alle, die im Bereich Online-Shops, Social Media oder Online-Marketing tätig sind, hatte das Gesetzt weitreichende Bedeutung. Ebenso für alle, die eine Internet-Präsenz, also eine Webseite betreiben, auf denen Cookies oder sonstige, personenbezogene Daten gesammelt sind.

Vor der DSGVO war das vielen nicht so klar, aber Google und seine Tools wie Google Analytics verwerten jede Menge davon, indem sie Cookies über den Suchverlauf der Nutzer sammeln und IP-Adressen speichern. So war es ihnen möglich personenbezogene Werbung auszuliefern. Diesbezüglich mussten nach der Umstellung konkrete Maßnahmen getroffen werden. Zum Beispiel muss für solche Erhebungen mittlerweile per Opt-In-Verfahren die explizite Erlaubnis der Nutzer eingeholt werden, noch bevor das Tracking erfolgt.

Google das einzige Problem?

Aber Google war nicht das einzige Problem. Sämtliche Kontaktformulare, Blog-Kommentarfunktionen, Plug-Ins, Share-Buttons, das Einbinden von YouTube-Videos – überall, wo Daten oder gar ansatzweise personenbezogene Daten gespeichert werden – für alles benötigt man die Erlaubnis. Beim Facebook-Like-Button wurde sogar ein Double-Opt-In vorgeschrieben. Ebenso für andere Social-Media-Plugins.

Alle diese Maßnahmen erfordern zudem eine Dokumentation und Aufführung in der Datenschutzerklärung auf der Onlne Präsenz. Sie ist mittlerweile genauso erforderlich, wie ein Impressum. Dort ist für jedes Plugin erläutert, welche Daten erhoben sind, wo sie gespeichert sind, wie man die Speicherung verhindern kann usw.

Beim zusätzlich ergänzten Facebook Urteil wurde übrigens von EuGH festgelegt, dass der Betreiber einer Fan-Seite für die Datenschutzverstöße von Facebook genauso verantwortlich gemacht werden kann. Auf das Urteil hat der Social Media Konzern mittlerweile reagiert.

Es ist auf jeden Fall ein sehr umfangreiches und arbeitsintensives Thema, das vielen Leuten viel Kopfzerbrechen bereitet hat. Als Laie kann man sich hier leicht überfordert fühlen. Umso besser ist es, dass die Autoren hier einen so detaillierten Ratgeber präsentieren, der dem Leser ermöglicht rechtssicher zu arbeiten.

Posts Carousel